Einfach Erbrecht: Das Verlassenschaftsverfahren

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Hanns D. Hügel, Iris Margetich

Erstellt am 16. September 2026

Nach einem Todesfall müssen nicht nur persönliche Angelegenheiten bewältigt werden, sondern auch zahlreiche rechtliche Fragen geklärt werden. Wie das Verlassenschaftsverfahren in Österreich abläuft und worauf Erbinnen und Erben besonders achten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Der Tod eines nahestehenden Menschen bringt nicht nur emotionale Belastungen mit sich, sondern wirft oft auch zahlreiche rechtliche Fragen auf. Viele Angehörige fragen sich, wie eine Verlassenschaft in Österreich abgewickelt wird, wer über den Nachlass entscheidet und welche Schritte im Verlassenschaftsverfahren zu beachten sind. Das österreichische Erbrecht sieht für diese Fälle ein gerichtliches Verfahren vor, in dem geklärt wird, wer Erbin oder Erbe wird und welche Vermögenswerte oder Schulden zum Nachlass gehören.

 

Was ist ein Verlassenschaftsverfahren?

Das Verlassenschaftsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren nach einem Todesfall, das der Abwicklung des Nachlasses dient. Ziel des Verfahrens ist es festzustellen, wer erbberechtigt ist und aus welchen Vermögenswerten bzw Verbindlichkeiten die Verlassenschaft besteht. Im österreichischen Erbrecht bildet das Verlassenschaftsverfahren die Grundlage für die rechtliche Übertragung des Nachlasses auf die Erb:innen.

 

Zuständig ist jenes Bezirksgericht, in dessen Sprengel die verstorbene Person zuletzt ihren Wohnsitz hatte. Das Gericht führt das Verfahren allerdings nicht selbst durch, sondern beauftragt eine Notarin oder einen Notar als sogenannte Gerichtskommissär:in mit der Durchführung. Die gerichtliche Abwicklung der Verlassenschaft endet schließlich mit der sogenannten Einantwortung (OGH 10 Ob 19/14p). Dabei wird der Nachlass offiziell an die Erb:innen übertragen.

 

Beginn des Verlassenschaftsverfahrens

Das Verlassenschaftsverfahren beginnt in Österreich automatisch. Sobald ein Todesfall beim Standesamt gemeldet wird, informiert dieses das zuständige Bezirksgericht. Angehörige oder potenzielle Erb:innen müssen daher keinen eigenen Antrag auf Einleitung des Verfahrens stellen.

 

Nach Beginn des Verlassenschaftsverfahrens werden die mutmaßlichen Erb:innen vom Gericht bzw. von der Gerichtskommissär:in schriftlich verständigt und zu einem Termin bei der Notar:in eingeladen. Im Rahmen dieses Termins werden unter anderem vorhandene Testamente geprüft, der mögliche Erbenkreis festgestellt und die weiteren Schritte im Verfahren besprochen.

 

Aufgaben des Notars im Verlassenschaftsverfahren

Die im Verlassenschaftsverfahren tätige Notar:in vertritt nicht die Interessen einzelner Beteiligter, sondern handelt als verlängerter Arm des Gerichts. Aus diesem Grund spricht man von einer Tätigkeit als Gerichtskommissär:in.

 

Zu den wesentlichen Aufgaben zählen insbesondere die Erhebung des Nachlassvermögens, die Prüfung vorhandener Testamente, die Feststellung der gesetzlichen oder testamentarischen Erb:innen, die Entgegennahme von Erbantrittserklärungen sowie die Vorbereitung der gerichtlichen Einantwortung.

 

Gerade weil die Notar:in neutral tätig wird, ersetzt das Verlassenschaftsverfahren keine individuelle Rechtsberatung. Insbesondere bei Unsicherheiten über den Nachlass, bei offenen Fragen zum Pflichtteil oder bei Streitigkeiten zwischen Erb:innen kann eine frühzeitige anwaltliche Beratung sinnvoll sein.

 

Dauer des Verlassenschaftsverfahrens

Wie lange ein Verlassenschaftsverfahren dauert, hängt stark vom jeweiligen Einzelfall ab. Bei einfachen Nachlassverhältnissen, etwa wenn der Erbenkreis eindeutig ist und nur überschaubares Vermögen vorhanden ist, dauert das Verfahren häufig zwischen drei und sechs Monaten.

 

Komplexe Verlassenschaften können allerdings deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Immobilien zum Nachlass gehören, mehrere Erb:innen beteiligt sind oder unklare Vermögensverhältnisse bestehen. Auch fehlende Unterlagen oder Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft führen in der Praxis regelmäßig zu Verzögerungen im Verlassenschaftsverfahren.

 

Eine rasche Abwicklung der Verlassenschaft ist daher oft nur möglich, wenn sämtliche Beteiligten kooperieren und notwendige Informationen zeitnah vorgelegt werden.

 

Kosten des Verlassenschaftsverfahrens

Im Rahmen eines Verlassenschaftsverfahrens fallen sowohl Gerichtsgebühren als auch Notariatskosten an. Die Höhe dieser Kosten richtet sich grundsätzlich nach dem Wert der Verlassenschaft. Die Gerichtsgebühren betragen dabei fünf Promille des reinen Nachlassvermögens, mindestens jedoch 95 Euro.

 

Die Kosten des Verlassenschaftsverfahrens werden grundsätzlich aus dem Nachlass bezahlt. Erb:innen müssen diese daher in der Regel nicht vorab aus ihrem Privatvermögen finanzieren. Wer eine Erbschaft ausschlägt, haftet grundsätzlich auch nicht für die Kosten des Verfahrens.

Weitere wichtige Fragen rund um das Verlassenschaftsverfahren

Im Zusammenhang mit einem Verlassenschaftsverfahren stellen sich häufig auch Fragen zum bedingten oder unbedingten Erbantritt, zur Haftung für Nachlassschulden oder zum Pflichtteilsrecht. Gerade diese Themen spielen im österreichischen Erbrecht eine zentrale Rolle und können erhebliche rechtliche und finanzielle Auswirkungen haben.

 

 

 

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Hinweis: Dieser Beitrag wurde sorgfältig ausgearbeitet und dient zu allgemeinen Informationszwecken. Der Beitrag ersetzt keinesfalls eine individuelle Rechtsberatung und stellt keine Rechtsauskunft dar. Wir übernehmen daher keinerlei Haftung für die angebotenen Informationen und Beiträge, wie insbesondere für deren Richtigkeit, Aktualität und Fehlerfreiheit. Bitte beachten Sie, dass sich die Rechtslage ändern kann und wir unsere Beiträge nicht regelmäßig aktualisieren.

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