Einfach Zivilrecht: Vertragsauslegung nach §§ 914 und 915 ABGB

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Die grundlegende Auslegungsregel des § 914 ABGB Ausgangspunkt jeder Vertragsauslegung ist § 914 ABGB. Danach ist nicht am bloßen Wortlaut einer Erklärung festzuhalten, sondern vielmehr die tatsächliche Absicht der Parteien zu erforschen (OGH 5 Ob 108/23b). Gleichzeitig ist der Vertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht. Damit stellt das Gesetz […]

Das neue Gewährleistungsrecht

Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen: Die allgemeine Gewährleistungsfrist ab Übergabe der beweglichen Sache beträgt wie bisher zwei Jahre (bei Immobilien weiterhin drei Jahre) und wird durch die Neuregelung um eine zusätzliche Verjährungsfrist von drei Monaten erweitert. Für Rechtsmängel (Beispiel: Es wird eine fremde Sache verkauft) beträgt die Gewährleistungsfrist ebenso zwei Jahre. Der Unternehmer hat auch für […]

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