Einfach Erbrecht: Erbunwürdigkeit Teil 1

Das gesetzliche Erbrecht Ein Berufungsgrund ist zunächst das Gesetz, wobei dieses nur zur Anwendung kommt, wenn der Verstorbene erbrechtlich nicht vorgesorgt hat. Das gesetzliche Erbrecht ist auch anwendbar, wenn ein Testament nicht die gesamt Vermögensnachfolge regelt oder wenn Erb:innen nicht erben können (zB weil sie vorverstorben oder erbunwürdig sind). Als gesetzliche Erb:innen sind zunächst die […]