Einfach Arbeitsrecht: Unterschied zwischen Kündigung und Entlassung

Kündigung, Entlassung

Hanns D. Hügel, Iris Margetich

Erstellt am 25. April 2025

Im täglichen Sprachgebrauch wird gerne der Begriff „fristlose Kündigung“ verwendet. Auch wird bei einer gewöhnlichen Kündigung gerne von einer „Entlassung“ gesprochen.

Im Arbeitsrecht sind diese Begriffe jedoch streng zu trennen. Die Unterscheidung zwischen Entlassung und Kündigung ist ganz einfach: Während bei einer Kündigung gewisse Fristen und Termine eingehalten werden müssen, beendet die Entlassung den Vertrag unverzüglich. Es muss jedoch ein Entlassungsgrund vorliegen, also ein besonders schweres Fehlverhalten seitens des Arbeitnehmers, wie zB Diebstahl damit eine sofortige Beendigung des Dienstvertrages berechtigt ist. In den einschlägigen arbeitsrechtlichen Gesetzen sind die Entlassungsgründe aufgezählt. Auch viele kleinere Verstöße können eine Entlassung begründen. Ein bloßer Verdacht rechtfertigt eine Entlassung nicht (OGH 9 ObA 62/02m).

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