Mödlinger Rundschau

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4. Dezember 2024

Eine juristische Rundschau – Was ist ein gerechtes Verfahren?

Rechtsanwalt-Hanns-D-Huegel_Presse_Was-ist-ein-gerechtes-Verfahren
Zwischen Empathie und „nicht gelesen“: Ein Blick hinter die Kulissen zeigt, wie Gerechtigkeit im Alltag vor Gericht entsteht – oder scheitert.

In der letzten Ausgabe habe ich mich mit der Frage beschäftigt, was Gerechtigkeit ist. Auch, wenn sich über die Antwort auf diese Frage trefflich streiten lässt, bin ich zu dem (strittigen) Ergebnis gekommen, dass Gerechtigkeit darin bestehen kann, dass (zumindest) ein faires Verfahren gewährleistet ist. Aber auch Verfahren werden oft als unfair, tendenziös, ungerecht empfunden. Auch ich habe Verfahren erlebt, die nicht meinen Vorstellungen von einem  funktionierenden Rechtssystem entsprachen.

Verfahren, in denen sich Parteienvertreter und Richter offensichtlich kannten und fast freundschaftlich über den möglichen Ausgang plauderten. Ein Richter erklärte meinem Mandanten, dass er eigentlich gar nicht verhandeln wolle. Kürzlich erklärte mir eine Richterin sinngemäß, sie habe den Akt zwar nicht wirklich gelesen (Zitate: Haben wir hier Beilagen?), könne mir aber schon jetzt sagen, dass solche Klagen selten erfolgreich seien. An meinen Mandanten gewandt meinte sie, er solle seine finanziellen Mittel sinnvoller investieren. Solche Erlebnisse sind für jeden Bürger und Steuerzahler frustrierend.

Ich habe aber auch einen Richter erlebt, der mit außergewöhnlichem Einfühlungsvermögen den konkreten Fall meines Mandanten zu einem bestmöglichen Ergebnis geführt hat. Kürzlich hat sich eine Richterin – auch aufgrund der Eindeutigkeit des Falles – bereits zu Beginn des Verfahrens klar gegen die von meinem Mandanten beklagte staatliche Einrichtung gestellt. Das Verfahren konnte mit einem sehr guten Ergebnis für meinen Mandanten abgeschlossen werden. Die überwiegende Mehrheit der Richterinnen und Richter verhandelt umsichtig, ist an Lösungen interessiert und setzt sich intensiv mit den Urkunden, Zeugenaussagen und der jeweiligen Rechtslage auseinander. Soviel zu meiner anekdotenhaften und subjektiv gefärbten Erfahrung aus der Praxis. Aber gibt es nun das Recht auf ein gerechtes Verfahren? In unserer Rechtsordnung finden wir etliche Bestimmungen, die darauf hinweisen. Ausdrücklich festgehalten und auch zusammengefasst sind die Grundsätze eines fairen Verfahrens insbesondere in Art 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die in Österreich im Verfassungsrang steht. Nach Art 6 EMRK hat jede Person „Anspruch darauf, daß seine Sache in billiger Weise öffentlich und innerhalb einer angemessenen Frist gehört wird, und zwar von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht, das über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen oder über die Stichhaltigkeit der gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Anklage zu entscheiden hat.“

Verstößt ein Gericht gegen diese Grundsätze, muss die übergeordnete Instanz das Urteil aufheben. Im Zivilprozess ist vor allem das sogenannte „rechtliche Gehör“ von zentraler Bedeutung. Das rechtliche Gehör ist verletzt, wenn einer Prozesspartei die Möglichkeit genommen wird, ihr Anliegen vor Gericht vorzutragen. Dieses Recht wird auch verletzt, wenn eine Partei nicht die Möglichkeit hat, Urkunden oder Behauptungen des Gegners zu kommentieren, zu erwidern. Legt das Gericht ohne eine Partei ausreichend gehört zu haben, die Verfahrensergebnisse seiner Entscheidung zugrunde, ist das Verfahren mangelhaft. Das Verfahren ist ganz oder teilweise aufzuheben. Diese Verfahrensregel ist aber nur eine von vielen Vorgaben, die Gerichte zu beachten haben. Dem Richter sitzt der Verfahrensmangel im Nacken, der ihn zur Genauigkeit und auch zur Fairness erzieht.

Rechtsanwälte sind nicht zur Unparteilichkeit verpflichtet. Wir müssen die Sache unserer Mandanten parteiisch aber bestmöglich vertreten. Doch wie vertritt man seinen Mandanten bestmöglich? Das hängt vom Fall und vom Mandanten ab, und deshalb gibt es auf diese Frage fast unendlich viele Antworten.

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