WICHTIGE INFOS:
- Grundsätzlich muss der Patient den Beweis für einen Behandlungsfehler erbringen, allerdings gibt es Ausnahmen.
- Als Arzt ist die beste Absicherung eine umfassende Dokumentation (nicht dokumentierte Maßnahmen gelten grundsätzlich als nicht gesetzt).
- Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche beträgt 3 Jahre ab Kenntnis des Schadens.
- Egal ob Arzt oder Patient – eine frühzeitige Beratung ist jedenfalls zu empfehlen.
- Falsche Vorwürfe gegenüber Ärzten in der Öffentlichkeit (insbesondere Google, Facebook) können zu teuren Verfahren und Schadenersatzpflichten des Veröffentlichenden führen.