Mödlinger Rundschau

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1. Dezember 2024

Eine juristische Rundschau: Jahresendrally und Wintereinbruch

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Zwischen Börsenrally und Insolvenz-Welle: Was Arbeitnehmer bei Arbeitgeber-Insolvenz wissen müssen – vom Insolvenzentgelt (IEF) und seinen Ausnahmen bis zu Kündigung, Konkurrenzklausel und einem praxisnahen Erfolgsfall.

Die Jahresendrally (auch: „Santa Claus Rally“) beschreibt im Börsenjargon ein Phänomen, bei dem die Aktienkurse zum Ende eines Jahres ansteigen. Trotz Wirtschaftskrise konnte der DAX, der die 40 größten deutschen Unternehmen umfasst, stark zulegen (etwa 19 % seit Anfang 2024). Der SDAX hingegen, der 70 kleinere deutsche Unternehmen umfasst, weist im selben Zeitraum ein Minus von etwa 0,26 % aus. Der österreichische ATX verzeichnet immerhin noch ein Plus von etwa 6,5 %. Analysten erklären diese Widersprüche mit der Entkoppelung globaler Unternehmen vom Heimatmarkt. Insbesondere in Österreich werden wir derzeit von einer Insolvenz-Welle gebeutelt. Der Winter unseres mitteleuropäischen Wirtschaftssystems ist angebrochen, angetrieben durch wegfallende russische Energie und einbrechende Exporte. „Geographisch diversifizierte Konzerne“ schreiben weiterhin schwarze Zahlen, weil sie nicht bloß exportieren, sondern auch global produzieren. Gleichzeitig kämpfen wir mit einem Arbeitskräftemangel. In meinem beruflichen Alltag spüre ich diese widersprüchlichen Entwicklungen durch eine Verschiebung der Anfragen besonders im Bereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht. Vor allem die folgenden Themen sind für meine Klienten derzeit von großer Bedeutung:

Wie gestalte ich Dienstverträge, sodass der Dienstnehmer möglichst ans Unternehmen gebunden wird? Wie kann ich als Dienstnehmerin für den Fall eines Wechsels zu einer neuen Dienstgeberin eine allzu beschränkende Konkurrenzklausel vermeiden, die Folgen mildern oder im Streitfall bekämpfen? Was kann ich bei einer Kündigung oder gar Entlassung tun? Für Unternehmen in der Krise stellt sich die Frage, wie sogenannte Massenkündigungen rechtskonform durchgeführt werden können. Auch bei Umstrukturierungen durch Verschiebung von Dienstnehmern in andere, profitablere oder ausländische Unternehmenseinheiten treten komplexe Themen auf. Wird der Dienstgeber zahlungsunfähig, stellt sich für Dienstnehmer die Frage, was mit ihren Ansprüchen aus dem Dienstvertrag passiert. Dieses Thema will ich aufgrund der Aktualität näher beleuchten:

In Österreich besteht das Institut des Insolvenzentgelts. Die IEF-Service GmbH ersetzt Dienstnehmern, die durch die Insolvenz der Dienstgeberin entgangenen Ansprüche. Doch es gibt zahlreiche Ausnahmen von dieser Leistungspflicht. Insbesondere in kleinen, familiengeführten Unternehmen stellt sich die Frage, ob ein Dienstnehmer einen wesentlichen Einfluss auf das Unternehmen hat. Trifft dies zu, wird der Dienstnehmer selbst als Unternehmer betrachtet und hat keinen Anspruch auf Insolvenzentgelt. Einen solchen Fall schloss ich vor kurzem erfolgreich ab: Ich konnte die Insolvenzentgeltansprüche meines Mandanten durchsetzen, indem ich nachwies und argumentierte, dass mein Mandant keinen wesentlichen Einfluss auf die Unternehmensführung hatte und er somit anspruchsberechtigt war. Letztlich musste kein Urteil ergehen, weil die IEF-Service GmbH einlenkte und einen Großteil der Forderungen meines Mandanten (inklusive meiner Vertretungskosten) anerkannte. An dieser Stelle ist anzumerken, dass es sich auszahlt, eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz abzuschließen. Denn selbst bei Prozessverlust hätte die Versicherung meinem Mandanten einen wesentlichen Teil meines Honorars ersetzt und die Kosten der Gegenseite bezahlt.

Diese konkrete, persönliche Krise meines Mandanten konnte ich lösen. Die nächsten Monate und Jahre werden insgesamt weiterhin von Krisen, Unsicherheiten und Widersprüchen geprägt sein. Privat, beruflich, gesellschaftlich stehen Herausforderungen bevor. Doch auf jeden Winter folgt ein Frühling.

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